Keine Lkw-Maut auf der A24

Ab dem 1. Juli 2026 führen die Niederlande eine Lkw‑Maut (entfernungsabhängige Gebühr) ein.

Die Lkw‑Maut in den Niederlanden gilt für niederländische und ausländische Eigentümer von Lkw der Kategorien N2 und N3 mit einer technisch zulässigen Höchstmasse von mehr als 3 500 kg. Lkw‑Eigentümer müssen einen Betrag pro gefahrenem Kilometer zahlen. Dies gilt für nahezu alle Autobahnen sowie einige Provinz‑ und Gemeindestraßen.

Auf der A24 ist nur e‑TOL zu zahlen; die Lkw‑Maut gilt dort nicht.

On‑Board Unit (OBU)

Für die Erhebung der Lkw‑Maut ist in jedem Lkw eine gültige On‑Board Unit (OBU) vorgeschrieben. Die OBU kann nicht zur Zahlung von e‑TOL für die A24 / Blankenburgverbindung verwendet werden.

Eine OBU erhalten Sie durch Abschluss eines Vertrags mit einem Lkw‑Mautdienstleister.

MOVE‑IZI empfiehlt allen Kunden mit Lkw, dies rechtzeitig zu regeln.

Zahlen Sie e‑TOL über MOVE‑IZI?

Dann müssen Sie ein separates Abkommen für die Lkw‑Maut mit einem Dienstleister abschließen. Dies kann z. B. über Nedlinq erfolgen, wenn Sie die Maut nur in den Niederlanden zahlen. Mit einem Vertrag mit einem der sechs EETS‑Dienstleister können Sie die Lkw‑Maut in ganz Europa zahlen.

Zahlen Sie e‑TOL noch nicht automatisch über MOVE‑IZI?

Registrieren Sie sich dann bei MOVE‑IZI für die automatische Zahlung und wählen Sie einen Dienstleister für die Lkw‑Maut.

Zahlung von e‑TOL über einen Lkw‑Mautdienstleister

Derzeit ist es nicht möglich, e‑TOL über einen Lkw‑Mautdienstleister zu zahlen, aber (EETS‑)Dienstleister sind verpflichtet, dies innerhalb von 2 Jahren anzubieten. Bitte besuchen Sie die Website der Lkw‑Maut für aktuelle Informationen.

Weitere Informationen

Möchten Sie weitere Informationen zur Lkw‑Maut? Besuchen Sie https://www.vrachtwagenheffing.nl/en oder https://www.nedlinq.nl/en/ oder kontaktieren Sie den Nedlinq‑Kundenservice unter +31 88 910 1020.

Datum: 29‑04‑2026